Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 10.02.2017

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   OLG Hamm, 10.02.2017 - I-15 W 482/16   

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https://dejure.org/2017,5264
OLG Hamm, 10.02.2017 - I-15 W 482/16 (https://dejure.org/2017,5264)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2017 - I-15 W 482/16 (https://dejure.org/2017,5264)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - I-15 W 482/16 (https://dejure.org/2017,5264)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramts gegenüber dem Grundbuchamt

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2202; BGB § 2368; GBO § 35 Abs. 1 S. 2
    Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes

  • rechtsportal.de

    BGB § 2202 ; BGB § 2368 ; GBO § 35 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an den Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramts gegenüber dem Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 464
  • FamRZ 2017, 1720
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 482/16
    Neben einer solchen Eingangsbestätigung kommt der Nachweis der Annahme durch ein sog. Annahmezeugnis in Betracht (vgl. jüngst OLG München MittBayNot 2017, 73f).
  • OLG Braunschweig, 12.02.2019 - 1 W 19/17

    Anforderungen an ein Testamentsvollstreckerzeugnis; Gerichtskosten für die

    Für mache Geschäfte des Testamentsvollstreckers reicht die Vorlage des öffentlichen Testaments und der Eröffnungsniederschrift sowie ein Nachweis der Amtsannahme aus; dieser Nachweis kann entweder durch ein Zeugnis des Nachlassgerichts oder aber durch eine Bescheinigung der bzw. Niederschrift über die Annahmeerklärung des Testamentsvollstreckers erbracht werden (OLG München, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 34 Wx 144/16 -, juris, Rn. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2017 - I-15 W 482/16 -, juris, Rn. 4; Grziwotz , in: MüKo BGB, 7. Auflage 2017, § 2368, Rn. 57, 59; Herzog , in: Staudinger, Neubearbeitung 2016, § 2368 BGB, Rn. 55; Eckelskemper/Schmitz , in: Keim/Lehmann, Beck"sches Formularbuch Erbrecht, 4. Auflage 2019, Abschnitt J.V.13, Rn. 5; Graf , in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 10. Auflage 2014, Rn. 4.458; Egerland , in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage 2019, § 35 GBO, Rn. 21 m.w.N.; DNotI-Report 2008, S. 114 [116] m.w.N.; einschränkend Weidlich , in: Palandt, 78. Auflage 2019, § 2368 BGB, Rn. 4).

    Sie stellt auch kein sogenanntes "Annahmezeugnis" oder "qualifiziertes Annahmezeugnis" dar, das nichts anderes als ein auf die Frage der wirksamen Amtsannahme beschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2017 - I-15 W 482/16 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Herzog , a.a.O., Rn. 56; Reimann , in: Staudinger, Neubearbeitung 2016, § 2202 BGB, Rn. 13; Zimmermann , in: Keidel, FamFG, 19. Auflage 2017, § 345, Rn. 61).

    Eine Amtsannahmebestätigung ist sodann kostenfrei zu erteilen; sie ist - als Eingangsbestätigung der Annahmeerklärung - mit der Festgebühr gemäß Nr. 12410 Abs. 1 Nr. 4 KV GNotKG bereits abgegolten ( Reimann , in: Bengel/Reimann, a.a.O., § 2, Rn. 267, 269; Wilsch , in: Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage 2017, Nr. 12410-12412 KV, Rn. 6 und Nr. 12213 KV, Rn. 7; Zimmermann , in: Zimmermann, a.a.O., Rn. 309; ders., in: Klinger, a.a.O., Abschnitt R.I.1, Rn. 2; vgl. auch "Praxishinweis" zu OLG München, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 34 Wx 144/16 -, NJW-Spezial 2016, S. 488 sowie "Praxishinweis" zu OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2017 - I-15 W 482/16 -, NJW-Spezial 2017, S. 391 [jeweils: "kein (teures) Testamentsvollstreckerzeugnis" erforderlich]).

  • OLG Stuttgart, 01.08.2022 - 8 W 159/22

    Grundbuchverfahren: Formwirksamer Nachweis der Verfügungsbefugnis des

    Eine schlichte Bestätigung des Nachlassgerichts über den dortigen Eingang einer Annahmeerklärung reicht nicht aus (DNotI-Report 2008, Seiten 114-116; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2017 - 15 W 482/16, BeckRS 2017, 103965).

    Wenngleich die Annahme des Testamentsvollstreckeramtes materiell-rechtlich durch privatschriftliche Erklärung möglich ist, ist der Nachweis der Annahme gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO zu führen (OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2017 - I-15 W 482/16; OLG München, Beschluss vom 11.07.2016 - 34 Wx 144/16; OLG Stuttgart/Senat, Beschluss vom 21.11.2018 - 8 W 238/17 und Beschluss vom 13.11.2018 - 8 W 261/17 [beide nicht veröffentlicht]).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - I-3 Wx 20/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5090
OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - I-3 Wx 20/16 (https://dejure.org/2017,5090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2017 - I-3 Wx 20/16 (https://dejure.org/2017,5090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - I-3 Wx 20/16 (https://dejure.org/2017,5090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung

  • rewis.io
  • degruyter.com
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 55N VI 172/02
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - I-3 Wx 20/16

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 464
  • MDR 2017, 465
  • FamRZ 2017, 1272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98

    Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • BGH, 17.05.2017 - IV ZB 25/16

    Testamentsvollstreckung: Zuweisung der Streitigkeiten über die Entlassung des

    Rechtsfehlerfrei hat das Beschwerdegericht weiter erkannt, dass eine Entlassung des Testamentsvollstreckers auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht zwingend zu erfolgen hat, sondern zu prüfen ist, ob überwiegende Gründe für sein Verbleiben im Amt sprechen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2017 - I-3 Wx 20/16, juris Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines

    Anhand welcher Maßstäbe im einzelnen die Frage der Entlassung aus seiner Sicht zu beurteilen ist, hat der Senat neuerdings in seinem Beschluss vom 10. Februar 2017 in Sachen I-3 Wx 20/16 näher dargelegt; an diesen Grundsätzen hält er nach Überprüfung fest, dies umso mehr, als zwischenzeitlich der Bundesgerichtshof die vorstehende Entscheidung zitiert hat, ohne sich von deren Standpunkt zu distanzieren (in: NJW 2017, 2112 ff - juris-Version Rdnr. 25).
  • OLG Hamm, 15.06.2021 - 10 W 35/21

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; wichtiger Grund

    Auf der anderen Seite können nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die zu einer ernstlichen Gefährdung der Interessen und Rechte der Erben führen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2017, I-3 Wx 20/16, FamRZ 2017, 1272 ff., m. w. N, zitiert nach juris).
  • AG Duisburg, 04.04.2022 - 12 VI 246/21
    Zudem nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben, wie hier der Fall, ihrerseits mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2017, I-3 Wx 20/16).
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